Der Mischfonds und die liebe Steuer

Geschrieben von Jessica Schnell am 21. August 2011

Vorsicht ist geboten, wenn die Gewinne aus Fonds und Mischfonds in der Steuererklärung mit aufgeführt werden müssen. Denn dann kann es in vielen Fällen sogar zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Ein Punkt, über den man sich Gedanken machen muss.

Von dieser Regelung betroffen sind die thesaurierenden Fonds mit ausländischen Anteilen. Wichtig ist es also, wenn man sich für einen Mischfonds entscheidet, darauf zu achten, dass es sich entweder um einen deutschen Fonds handelt oder dass er ausschüttend ist und nicht thesaurierend. Bei den thesaurierenden deutschen Fonds wird die Steuer direkt durch die Fondsgesellschaft an den Fiskus abgeführt. Bei ausländischen Fondsgesellschaften hingegen ist es so, dass beim Verkauf der Anteile eine Abgeltungssteuer fällig wird, die über die gesamte Haltedauer betrachtet wird. Hier kann es schnell zu hohen Steuernachzahlungen kommen.

Wer nun glaubt, die Mischfonds in Deutschland seien davor gefeit, der sollte sich seine Anlage einmal genauer betrachten. Denn vielfach verstecken sich ausländische Fondsgesellschaften hinter vermeintlich deutschen Anbietern wie zum Beispiel DWS oder Deka. Auf der Suche nach einem neuen Mischfonds sollte man diesen Umstand auf jeden Fall im Auge behalten.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/wenn-der-fiskus-bei-fonds-zweimal-zuschlaegt/4451748.html


Kategorie / Thema: Börse, Fonds Allgemein, Mischfonds, News
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