Ausgabeaufschlag - Ausgabekosten
Bei dem Erwerb von Fonds oder Fondsanteilen wird in der Regel eine Gebühr in Rechnung gestellt, die in erster Linie der Begleichung der allgemeinen Ausgabeaufwendungen dienen soll. Die Höhe der Ausgabekosten bzw. des Ausgabeaufschlags beträgt üblicherweise 0,75 - bis hin zu fünf Prozent. Zu berücksichtigen ist diesbezüglich, dass der Ausgabeaufschlag über den gesamten Anlagezeitraum hinweg verteilt wird.
« Anteil






