Ausgabepreis
Der jeweils aktuelle Preis für den Erwerb von Fonds bzw. für Anteile aus einem Fonds, den der Investor zu zahlen hat, wird als Ausgabepreis bezeichnet. Dabei besteht dieser Ausgabepreis zum einen aus dem Rücknahmepreis, also dem so genannten Anteilswert sowie andererseits aus den Gebühren, die im Laufe des Anlagezeitraums anfallen und dem Anleger somit ebenfalls in Rechnung gestellt werden, dem Ausgabeaufschlag.






