Disagio
Im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wertpapieren, wie zum Beispiel Aktien oder Investmentfonds wird ein so genannter Abschlag bzw. ein Abgeld auf den jeweiligen Nennwert aufgeschlagen. Diese Gebühr wird als Disagio bezeichnet. Beim Disagio handelt es sich demzufolge um Kreditbearbeitungsgebühren oder um Verwaltungsaufwendungen, welche dem Anleger durch den Emittenten in Rechnung gestellt werden.






