Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) bildet die rechtliche Grundlage für die Etablierung bzw. für das Betreiben einer Kapitalanlagegesellschaft. Neben der eigentlichen, gesetzlichen Regelung, dem so genannten Kreditwesengesetz, ist das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften ein sehr spezifisches Gesetz, in dem unter anderem auch steuerliche Aspekte im Hinblick auf den Erwerb von Investmentfonds geregelt sind, und auch die Aspekte eines fundierten Anlegerschutzes werden nicht außer Acht gelassen.






