Grundkapital
Sämtliche von einem Unternehmen bzw. einer Aktiengesellschaft ausgegebene Aktien (bzw. Fonds) werden nach der Gesamtsumme ihres individuellen Nennwertes berechnet. Dieser so ermittelte Betrag stellt das Grundkapital eines Unternehmens dar. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben darf der so genannte Mindestnennbetrag des vorhandenen Grundkapitals nicht unter 50.000 Euro liegen. Fakt ist auch, dass sich die Summe des anteiligen Aktienwertes des Grundkapitals nicht auf weniger als einen Euro beziffern darf.






