Halbjahresbericht
Entsprechend dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) sind Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, nicht nur jährlich, sondern auch halbjährlich einen so genannten Rechenschaftsbericht abzugeben. Diese im sechsmonatigen Rhythmus veröffentlichte Dokumentation wird auch als Halbjahresbericht bezeichnet und führt unter anderem die (betriebs-) wirtschaftlichen Unternehmensentwicklungen auf. Ebenfalls im Halbjahresbericht enthalten ist eine Gewinn- und Verlustrechnung. Besitzer von Aktien und Investmentfonds können sich so über mögliche Chancen und Risiken zeitnah informieren.






