KAGG
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien, Aktien- oder Investmentfonds wird seitens des Gesetzgebers stets großer Wert auf den Anlegerschutz gelegt. Demnach wurde vor über 50 Jahren das so genannte Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) verabschiedet, mit welchem unterschiedliche Regelungen und Vorgaben festgelegt wurden. Zwar wurde das KAGG seit seiner Verabschiedung 1957 sehr häufig abgewandelt, jedoch steht unter anderem insbesondere der Aspekt einer wohldurchdachten Risikostreuung an oberster Stelle.






