Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen können im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dabei investiert der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Kapital und legt es an. Beispielsweise in Investmentfonds. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ebenfalls in den Fonds zu investieren, muss dies aber nicht tun. Das Geld wird vom Arbeitgeber dabei auf ein Anlagekonto überwiesen, das vom Arbeitnehmer vorgegeben wird. Später ist das Vermögen für ihn verfügbar.






