Verwaltungsgebühr
Für die Verwaltung des Fondsvermögens eines Anlegers wird eine Verwaltungsgebühr verrechnet. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich jeweils nach dem jeweiligen Investmentfonds. Die Verwaltungsgebühr wird vom Finanzministerium festgelegt und orientiert sich hierbei an bestimmten Kriterien. Sie muss außerdem in den dem Anleger zur Verfügung gestellten Verkaufsunterlagen bereits deutlich ausgewiesen gewesen sein. Durch die Verwaltungsgebühr werden die Verwaltungskosten beim Fonds abgedeckt.






